Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/clients/dc3fdaaf1b854f10982fade5d3a2e362/sites/das-motorrad-blog.de/wp-content/plugins/revslider/includes/operations.class.php on line 2858

Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/clients/dc3fdaaf1b854f10982fade5d3a2e362/sites/das-motorrad-blog.de/wp-content/plugins/revslider/includes/operations.class.php on line 2862

Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/clients/dc3fdaaf1b854f10982fade5d3a2e362/sites/das-motorrad-blog.de/wp-content/plugins/revslider/includes/output.class.php on line 3708
o ich darf meinen fuhrerschein behalten o - Das Motorrad Blog

o ich darf meinen fuhrerschein behalten o

o/ Ich darf meinen Führerschein behalten o/

Über Twitter hatten es ja bereits einige mitbekommen – mir wurde letztes Jahr vorgeworfen mit der 250er KLX zu schnell gefahren zu sein. Nur leider hatte ich von der Messung überhaupt nichts mitbekommen und war ziemlich überrascht, als mir 4 Wochen später Post vom Kreis zuging. Mir wurde unterstellt in einer 30er Zone mit Tempo 78 unterwegs gewesen zu sein. Junge, junge, das wären 4 Wochen Fahrverbot, insgesamt so 200 € Bußgeld und natürlich diverse Fleißstempel im Flensburger Hausaufgabenheft. Da mir das Ergebnis der Messung zweifelhaft vorkam, beschloss ich gegen das Verfahren vorzugehen. Die Rechtschutzversicherung gab mir ohne Probleme die Zusage zur Kostenübernahme und ein Fachanwalt, der sich mit solchen Fällen auskennt war auch schnell ausgemacht: Romanus Schlemm, unter anderem auch bekannt durch sein Mitwirken an lawbike.de.

Romanus hat dann erstmal wie in solchen Fällen üblich die Akte samt Messprotokoll angefordert, und am Messprotokoll sofort einige Unregelmäßigkeiten festgestellt: Zuerst wurde der ankommende Verkehr gemessen und nur der Beschuldigte (in diesem Fall ich) abfließend gemessen. Auch das verwendete Messgerät, eine Riegl FG21-P, ist technisch veraltet und ließ Zweifel an der Korrektheit des Messergebnisses aufkommen. Zudem konnte der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden, da der Fahrer nach der Messung nicht angehalten werden konnte. Der Kreis wollte sich diesen berechtigten Zweifeln allerdings nicht anschließen und es lief auf ein Verfahren vor Gericht hinaus.

Zur Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren wurde ein Gutachter beauftragt ein Gutachten über die Messung zu erstellen und das Ergebnis war ziemlich ernüchternd: Erhebliche Zweifel an der Korrektheit der Messung. Warum? Ganz einfach: Das Lasermessgerät war auf einem Dreibein ohne schwenkbaren Kopf montiert, um den ankommenden Verkehr zu messen. Bevor Messungen gemacht werden, wird das Gerät allerdings kalibriert und getestet. Nun ist der Fahrer des Motorrads laut Messprotokoll ja abfließend, also von hinten “gelasert” worden, weil er angeblich zwei PKW vor ihm überholt habe. Wenn er nun aber von hinten gemessen wurde, dann muss das Dreibein angehoben und gedreht worden sein, die Kalibrierung war folglich für die Katz. Und gerade bei diesem Gerät ist zudem bekannt, dass es damit problematisch ist Motorräder zu messen. Gestern war dann die Gerichtsverhandlung, für mich übrigens meine Erste, wenn ich von meiner Scheidung absehe.

Zuerst wurden meine Personalien festgestellt, auf das Gutachten verwiesen, die Situation geschildert und dann wurden die Zeugen jeweils einzeln gehört. Zuerst befragte der Richter den Zeugen zu dem Fall, danach Romanus. Er ließ sich detailliert beschreiben, wie das Gerät kalibriert wurde, ob man mich denn auch erkannt hätte und wies durch gezielte Fragen auf mögliche Probleme bei der Messung hin. Was ich interessant an den Zeugenaussagen fand war, das beide Beamten Dreadlocks gesehen haben wollen, zum Zeitpunkt der Messung hatte ich allerdings noch ungedreadete lange Haare. Meine Dreads würde ich unter dem Helm niemals zum Zopf binden, denn dann bräuchte ich einen Astronautenhelm, denn die Frisur trägt echt auf! Vielleicht sahen die langen Haare des Fahrers der letztes Jahr gemessen wurde einfach ähnlich aus und es wurde dann in der Verhandlung mit meinen Dreads assoziiert, jedenfalls fand ich das witzig. Es bestätigte sich anhand der Zeugenaussagen aber zudem, dass das Gerät zur Messung gedreht wurde und das es Probleme gab, den Fahrer überhaupt ermitteln, da die Beamten das Nummernschild nicht eindeutig identifizieren konnten.

Romanus wies in seinem Abschlussplädoyer den Richter dann zusammenfassend auf diese Ungereimtheiten hin, die das Ergebnis der Messung erheblich in Zweifel zogen. Der Richter bot darauf hin die Einstellung des Verfahrens an, dass wir natürlich annahmen. Ich muss also den Führerschein nicht abgeben, was mich natürlich sehr gefreut hat.

Aus diesem Ereignis habe ich meine Lehren gezogen. Einerseits ist es wichtig eine Rechtschutzversicherung zu haben und andererseits auch den richtigen Anwalt mit dem Fall zu betrauen. Wenn es um Geschwindigkeitsübertretungen mit dem Motorrad geht, dann kann ich Romanus sehr empfehlen, er ist sehr tief in der Materie, selbst Motorradfahrer (Triumph!) und hat mich absolut souverän vertreten.

Abgestempelt unter , , , , ,
Keiner hat was dazu gesagt und 437 haben das bereits gelesen.

Ich will das weitergeben:

Tweet
Facebook
Share

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *




Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>