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	<title>Das Motorrad Blog &#187; recht</title>
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	<description>Gedanken rund um das Thema Motorrad</description>
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		<title>Kommt die Winterreifen Pflicht für Motorräder?</title>
		<link>http://www.das-motorrad-blog.de/kommt-die-winterreifen-pflicht-fur-motorrader/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 16:47:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Philosophie]]></category>
		<category><![CDATA[politik]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
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		<category><![CDATA[winter]]></category>
		<category><![CDATA[winterreifen]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Herr Ramsauer von der Union hat eine tolle Idee gehabt und möchte nun per Gesetz festschreiben, dass alle Kraftfahrzeuge, die sich im Winter im Straßenverkehr bewegen, Winterreifen haben müssen. In Bürokratie-Sprech schreibt sich das so: "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)."

Ich finde den Ansatz ja gut, denn seien wir mal ehrlich: Viele PKW und LKW sind im Winter mit nicht geeigneter Bereifung unterwegs und verursachen deswegen Staus, z.B. LKW die sich auf der Autobahn quer stellen, oder noch schlimmer sogar Unfälle mit Blech- oder Personenschäden. Bei heftigem Winterwetter ohne Winterreifen zu fahren ist leichtsinnig und unvorsichtig.

Was bei PKW oder LKW durchaus Sinn macht, ist allerdings auf Motorradfahrer nicht anwendbar. Ich als Ganzjahresfahrer kann das sagen, denn ich w]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="http://vg05.met.vgwort.de/na/814bc6096ae64d8280a753ac76e5b203" height="1" width="1" class="VGWortPixel" alt=""/>
<p>Der Herr Ramsauer von der Union hat eine tolle Idee gehabt und möchte nun per Gesetz festschreiben, dass alle Kraftfahrzeuge, die sich im Winter im Straßenverkehr bewegen, Winterreifen haben müssen. In Bürokratie-Sprech schreibt sich das so: &#8220;Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).&#8221;</p>
<p>Ich finde den Ansatz ja gut, denn seien wir mal ehrlich: Viele PKW und LKW sind im Winter mit nicht geeigneter Bereifung unterwegs und verursachen deswegen Staus, z.B. LKW die sich auf der Autobahn quer stellen, oder noch schlimmer sogar Unfälle mit Blech- oder Personenschäden. Bei heftigem Winterwetter ohne Winterreifen zu fahren ist leichtsinnig und unvorsichtig.</p>
<p>Was bei PKW oder LKW durchaus Sinn macht, ist allerdings auf Motorradfahrer nicht anwendbar. Ich als Ganzjahresfahrer kann das sagen, denn ich war noch keinen Winter mit speziellen Winterreifen unterwegs und bin (noch) nicht hingefallen oder gar verunfallt. Auch wird das Gesetz sehr fraglich, wenn die Frage gestellt wird: Wer fährt im Winter Motorrad und wie und wann wird im Winter Motorrad gefahren?</p>
<p>Da gibt es einige mögliche Antworten:</p>
<p>Zum einen gibt es Freaks wie mich, die PKW Verweigerer, die Hardcore-Motorradfahrer, die bei jedem Wetter fahren. Diese Art von Winterfahrern ist in der Regel gut ausgerüstet: Entweder mit einem Gespann oder einem anderen für die Winterfahrerei geeigneten Motorrad, z.B. bei mir die KLX 250 (Enduro). Hinzukommt noch geeignete Kleidung und eine Winterausrüstung am Motorrad, also Stulpen, Griffheizung, Kniebleche/-decke und was man sonst noch so für die Schnee-Treiberei so braucht.</p>
<p>Dann gibt&#8217;s aber noch die Winterfahrer, die im Winter bei schönem und trockenem Wetter die Maschine aus der Garage holen und eine Runde drehen. Danach wird das Motorrad mit kaltem Wasser abgeschwaschen und wieder in die Garage gestellt.</p>
<p>Und es gibt noch eine dritte Gruppe von Winterfahrern, nämlich die Motorradfahrer, die im Winter nicht fahren. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass diese Gruppe 98% aller Motorradfahrer ausmacht, wenn es nicht sogar mehr sind. Ich kann das ganz einfach daran festmachen, indem ich im Winter die Motorräder zähle, die mir auf dem Weg zur Arbeit entgegen kommen. Innerhalb einer Arbeitswoche kann ich das mit einer Hand machen. Es wird ist ein seltenes Ereignis und man grüßt wie bekloppt!</p>
<p>Trotzdem soll das neue Gesetz auch für Motoräder gelten. Es wird kein Unterschied gemacht, denn ein &#8220;Kraftfahrzeug&#8221; ist eben ein &#8220;Kraftfahrzeug&#8221;. Das ein PKW aber anders als ein LKW fährt, ein Motorrad-Gespann wieder ganz anders und ein Solo-Motorrad einer noch verschiedeneren Fahrphysik unterliegt und alle unterschiedlichen Bedingungen unterliegen, das wird von dem auch sonst sehr schwammig formulierten Gesetzestext nicht berücksichtigt. Das &#8220;Laufflächenprofil&#8221;, die &#8220;Laufflächenmischung&#8221; oder der &#8220;Aufbau&#8221; muss also auf winterliche Wetterverhältnisse ausgelegt sein. Aha. Interessant auch, dass diese Kriterien mit ODER verknüpft sind. Ist ein Rennreifen von der &#8220;Laufflächenmischung&#8221; her nicht so weich, dass er auch im Winter gut funktionieren würde? Impliziert ein Stollenreifen nicht ein geeignetes &#8220;Laufflächenprofil&#8221; bzw. den geeigneten &#8220;Aufbau&#8221;? Fragen über Fragen, die das Gesetz nicht beantwortet. Schwammiger geht es wohl nicht. Zudem ist es gar nicht möglich für jedes Motorrad Winterreifen überhaupt zu bekommen, weil entsprechende Reifen gar nicht hergestellt werden, wohl auch mangels Nachfrage. Lediglich Heidenau hat ein breiter gefächertes Winterreifen Programm &#8211; zumindest relativ gesehen.</p>
<p>Was mich an solchen Gesetzen ärgert ist die Interpretierbarkeit, die wohl daraus resultiert, dass ein Ministerium nicht die Eier in der Hose hat ganz klare Auflagen zu machen. Ich sage doch zu einem 11-Jährigen auch nicht, &#8220;wenn du magst, dann räume doch heute mal dein Zimmer auf&#8221;, das funktioniert nicht. Klare Regeln sind gefragt und kein Wischiwaschi.</p>
<p>Auch wenn&#8217;s hart ist, aber ein klares Gesetz hätte so ausgesehen: &#8220;Alle Lastkraft- und Personenwagen sind in den Kalendermonaten November bis Februar verpflichtet mit Reifen zu fahren, die von den Reifenherstellern und vom TÜV als Winterreifen gekennzeichnet sind. Zweiräder sind von dieser Pflicht ausgenommen.&#8221;</p>
<p>Jetzt werden die Autofahrer natürlich wieder laut aufschreien. Dazu eine kleine Anekdote aus dem letzten Winter: Ich fuhr mit der KLX durch dichtes Schneetreiben, bei echt beschissenen Straßenverhältnissen, immer gerade so an der Grenze, wo die Stollenreifen noch gut funktionierten. Hinter mir war irgendein PKW, dem ich wohl nicht schnell genug fuhr, der aber aufgrund des rutschigen Untergrunds auch nicht überholen konnte. Also wurde dicht aufgefahren. Im Winter. Mit einem Motorrad einem Meter vor der Haube. Das alleine ist schon gewaltige Scheiße, aber wenn ich jetzt überlege, dass hinter mir jemand mit 20 Meter Abstand und Sommerreifen unterwegs ist, dann beunruhigt mich das noch mehr.</p>
<p>Wie gesagt: Ich habe mich im Winter noch nie gelegt, weder bei Schee, noch bei Schneematsch, selbst bei Glatteis nicht, auch wenn es bei letzterem manchmal etwas knapper war. Ich persönlich finde die Kälte übrigens viel unangenehmer als die Straßenverhältnisse, denn nur selten bin ich bis jetzt im Winter auf ungräumten Straßen gefahren. Eigentlich immer nur dann, wenn der Winterdienst und ich vom Schneefall überrascht wurden.</p>
<p>Die einfachste Lösung wäre übrigens: Wir verbieten den Winter per Gesetz. So macht man Nägel mit Köpfen. ;-)</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		<title>Eine übertriebene Polizeiaktion [Update]</title>
		<link>http://www.das-motorrad-blog.de/eine-ubertriebene-polizeiaktion/</link>
		<comments>http://www.das-motorrad-blog.de/eine-ubertriebene-polizeiaktion/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Mar 2008 15:40:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[arschloch]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
		<category><![CDATA[polizei]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Was muss ich da auf SPON lesen? Ein Polizist in Zivil bringt einen Motorradfahrer zu Fall (wobei ihm der Fuß zertrümmert wird), weil der ihn auf einer Linksabbiegerspur überholt hat, ja geht's noch? Und dann heult der Täter im Prozess noch rum, "Noch einmal vor Gericht, das überstehe ich nicht. Ich habe mit mir selbst zu tun. Dann kommen die Tränen und die Gedanken: 'Mach Schluss!'". Stop making mimimi, wer Scheiße baut, muss dafür auch gerade stehen.

Aber eins nach dem anderen, was genau ist passiert? Der Polizist Lutz B. fährt in ziviler Kleidung und einem zivilen Wagen durch Potsdam, als er von dem Motorradfahrer Alexander J. auf einer Linksabbiegerspur überholt wird. Der Motorradfahrer setzt sich vor Lutz B., der bremsen muss, was ihn laut eigener Aussage verärgert.

Als Beide dann an einer Baustelle halten müssen, öffnet Lutz B. die Tür und wedelt mit seinem Dienstausweis, was den Motorradfahrer jedoch herzlich wenig interessiert, denn er setzt seine Fahrt unbeirrt fort. Lutz B. überh]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/a60b462695d6468caa071c5bc16ad0d6" height="1" width="1" class="VGWortPixel" alt=""/>
<p>Was muss ich da auf SPON lesen? Ein <span style="text-decoration: underline;"><a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,543901,00.html" target="_blank">Polizist in Zivil bringt einen Motorradfahrer zu Fall</a></span> (wobei ihm der Fuß zertrümmert wird), weil der ihn auf einer Linksabbiegerspur überholt hat, ja geht&#8217;s noch? Und dann heult der <strong>Täter</strong> im Prozess noch rum, &#8220;Noch einmal vor Gericht, das überstehe ich nicht. Ich habe mit mir selbst zu tun. Dann kommen die Tränen und die Gedanken: &#8216;Mach Schluss!&#8217;&#8221;. <a href="http://www.youtube.com/watch?v=zAvf-lyAF0o" target="_blank">Stop making mimimi</a>, wer Scheiße baut, muss dafür auch gerade stehen.<span id="more-169"></span></p>
<p>Aber eins nach dem anderen, was genau ist passiert? Der Polizist Lutz B. fährt in ziviler Kleidung und einem zivilen Wagen durch Potsdam, als er von dem Motorradfahrer Alexander J. auf einer Linksabbiegerspur überholt wird. Der Motorradfahrer setzt sich vor Lutz B., der bremsen muss, was ihn laut eigener Aussage verärgert.</p>
<p>Als Beide dann an einer Baustelle halten müssen, öffnet Lutz B. die Tür und wedelt mit seinem Dienstausweis, was den Motorradfahrer jedoch herzlich wenig interessiert, denn er setzt seine Fahrt unbeirrt fort. Lutz B. überholt den Motorradfahrer und versucht ihn auszubremsen, worauf Alexander J. den Polizisten überholt. Auf welcher Seite ist unklar, die Aussagen sind an dieser Stelle widersprüchlich.</p>
<p>Also nimmt Lutz B. erneut die Verfolgung auf und setzt sich vor einer Rechtskurve neben den Motorradfahrer und drängt ihn nach rechts ab, &#8220;um die Fahrspur allmählich zu verengen&#8221;. Das geht schief, Alexander J. kracht vorne rechts in den Kotflügel, das Motorrad zertrümmert ihm den Fuß. Laut Aussage von Zeugen und von Alexander B., konnte er dem Auto nicht ausweichen.</p>
<p>Das Urteil: 60 Tagessätze Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot, ergo &#8211; Lutz B. ist nicht vorbestraft, von dienstlichen Konsequenzen ist nichts zu lesen.</p>
<p>Also jetzt mal ganz im Ernst, geht&#8217;s noch? Gerade ein Polizist sollte in meinen Augen wissen, was die Phrase &#8220;Verhältnismäßigkeit der Mittel&#8221; bedeutet und gerade deswegen sollte die Strafe auch härter ausfallen. Vielleicht kann man Lutz B. höchstens noch zu Gute halten, dass er eigentlich gar kein richtiger Polizist ist, denn ihm obliegt die Wartung der Hardware der Brandenburger Polizei, was mit Straßenverkehrsdelikten nun nicht gerade viel zu tun hat.</p>
<p>Auch die Äußerung des Richters ärgert mich: &#8220;Ein Polizeibeamter, der eine Ordnungswidrigkeit verfolgt, tut etwas Gutes in dieser Welt.&#8221;</p>
<p>Ich definiere &#8220;gutes in der Welt tun&#8221; etwas anders. Vielleicht Tibet von den Chinesen befreien, oder den Hunger auf der Welt bekämpfen, aber nicht das Leben eines Motorradfahrers zu gefährden, nur um ihn zu belehren, oder ein Knöllchen von 15 € zu verpassen.</p>
<p>Aber das ist ja noch nicht alles: Lutz B. und sein Anwalt überlegen nun in Berufung zu gehen, da es sich ja vielleicht auch um eine &#8220;Verkettung unglücklicher Umstände&#8221; handeln könnte. Ja ne, is klar&#8230; da fehlen mir echt die Worte!</p>
<p>Mir ist übrigens als ich noch eine Auto hatte mal etwas ganz ähnliches passiert: Ich bin von Menden über die Bundesstraße nach Langschede gefahren. Irgendwann wird auf einer langen Gerade die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, bis eine leichte Linkskurve kommt, vor der ein Straßenschild eine Tempobeschränkung von 70 km/h für die nächsten 500 Meter ausweist. Nach der Kurve ist dann wieder ein längeres Stück, wo 100 km/h gefahren werden darf.</p>
<p>Vor mir fuhr ein älterer Herr, natürlich stilsicher mit Hut, der auch brav mit 70 durch die besagte Kurve fuhr. Bis dahin alles kein Problem, bis ich begann ihn auf der Geraden nach der Kurve zu überholen, weil er weiterhin langsam fuhr. Als ich neben ihm bin beginnt der blöde Arsch plötzlich nach links zu ziehen und versucht mich abzudrängen. Ich musste so weit nach links rüber, dass ich schon über die Fahrbahn hinauskam und fast die Begrenzungspfähle mitgenommen hätte. Nur mit Mühe habe ich es geschafft ihn zu überholen, weil er nämlich dabei auch noch &#8211; übrigens die ganze Zeit wild gestikulierend &#8211; Gas gegeben hat.</p>
<p>An der nächsten Ampel bin ich ausgestiegen und habe ihn gefragt, was der Scheiß sollte. Er antwortete, es wäre dort 70 gewesen. Ja danke auch&#8230; lern Schilder lesen du Pfosten und spiel dich nicht als Verkehrspolizist auf. Das war wirklich unglaublich.</p>
<p>Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass mir das mit dem Motorrad passiert wäre, &#8230; denken die Leute nicht nach? Ich hab kein Blech um mich herum, wenn ich falle, dann falle ich auf die Fresse und nicht in den Airbag.</p>
<p>Ich war damals so aufgebracht, dass ich in meiner Wut vergessen habe mir das Nummernschild aufzuschreiben, ich hätte den Opa gerne angezeigt.</p>
<p>Um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Es ist klar, dass auch der Motorradfahrer sich nicht unbedingt korrekt verhalten hat, aber mal ehrlich, ist es ein so schlimmes Vergehen ein Auto auf einer Linksabbiegerspur zu überholen? Ich hab das &#8211; und wer nicht? &#8211; auch schon gemacht, wenn die Situation es zuließ, sprich ungefährlich war und ich mal wieder einen von diesen &#8220;Schleichern&#8221; vor mir hatte. Und selbst wenn ich damals mit dem Auto das Überholmanöver gestartet hätte, obwohl da 70 gewesen wäre, es wäre einerlei: Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.</p>
<p>Das ich das von einem Opa aus dem Sauerland nicht unbedingt erwarten kann ist mir klar, aber von einem Polizisten wohl schon. Meine ich jedenfalls.</p>
<p>[Update]</p>
<p>Das Blog <a href="http://www.motorradrecht.de/" target="_blank">Motorradrecht.de</a> hat ebenfalls <a href="http://www.motorradrecht.de/index.php/professionelle-verteidigung-eines-polizisten" target="_blank">über diesen Fall berichtet</a>, in den Kommentaren findet sich ein interessanter Link, der zu einem ähnlichen Fall führt, zwar eine Spur härter noch, aber auch wesentlich härter bestraft.  <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;nr=33713" target="_blank">Viel Spaß beim Lesen</a> und der Erkenntnis, wie sowas geahndet werden kann und sollte.</p>
<p>Außerdem möchte ich noch hinzufügen, dass auf den Polizisten mit großer Wahrscheinlichkeit noch ein Disziplinarverfahren zukommen wird, wie ein Teilnehmer des Enfield Forums &#8211; ebenfalls als Polizist tätig &#8211; berichtete.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		<title>Kein TÜV, und nun?</title>
		<link>http://www.das-motorrad-blog.de/kein-tuv-und-nun/</link>
		<comments>http://www.das-motorrad-blog.de/kein-tuv-und-nun/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 Feb 2008 15:47:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gegenwart]]></category>
		<category><![CDATA[betriebserlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[recht]]></category>
		<category><![CDATA[tüv]]></category>

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		<description><![CDATA[Da meine Enfield aufgrund der Winterpause im Moment keinen TÜV mehr hat - ich habe den Termin verpasst - und ich diesen aber in Kürze erneuern will, stellte sich mir die Frage, was wohl geschehen würde, wenn mich die Polizei auf dem Weg zur ca. 5 Kilometer entfernten Werkstatt anhielte und feststellte, dass der TÜV an meinem Motorrad abgelaufen ist. Müsste ich etwa löhnen?

Ein Blick in die  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat mich da beruhigt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige fü]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da meine Enfield aufgrund der Winterpause im Moment keinen TÜV mehr hat &#8211; ich habe den Termin verpasst &#8211; und ich diesen aber in Kürze erneuern will, stellte sich mir die Frage, was wohl geschehen würde, wenn mich die Polizei auf dem Weg zur ca. 5 Kilometer entfernten Werkstatt anhielte und feststellte, dass der TÜV an meinem Motorrad abgelaufen ist. Müsste ich etwa löhnen?</p>
<p>Ein Blick in die  Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat mich da beruhigt:</p>
<blockquote><p>Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)</p>
<p>B. Fahrzeuge</p>
<p>II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung</p>
<p>§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis</p>
<p>(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.</p>
<p>Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php</p></blockquote>
<p>So wie ich es interpretiere darf ich also auch mit einem Fahrzeug zum TÜV &#8211; und nur dorthin &#8211; fahren, dessen Betriebserlaubnis bereits erloschen ist.</p>
<p>Das ist doch mal gut zu wissen.</p>
<p class="wp-flattr-button"></p>]]></content:encoded>
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		<title>Gefährliche Chinakracher: Pocket Bikes und die Risikoabwägung</title>
		<link>http://www.das-motorrad-blog.de/gefahrliche-chinakracher-pocket-bikes-und-die-risikoabwagung/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Oct 2006 17:58:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[chinakracher]]></category>
		<category><![CDATA[gefährlich]]></category>
		<category><![CDATA[kurios]]></category>
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		<category><![CDATA[recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nein, es geht nicht um den Jahreswechsel, aber trotzdem um gefährliche Chinakracher, die sogenannten "Pocket Bikes". Gleich vorweg: Ich will Niemandem den Spaß an diesen durchaus lustigen Gefährten nehmen, aber kürzlich lief im Radio ein Bericht, der die niedlichen Gefährte in einem nicht mehr ganz so glanzvollen Licht erscheinen lässt. Wer sich also dem Vergnügen hingibt ein Pocket Bike zu fahren, sollte sich jedoch der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn dies nicht im gesetzlichen Rahmen geschieht.

Das die Chinakracher nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfte wohl bekannt sein. Der Betrieb kann also nur auf der Kartbahn oder eben auf dem Privatgrundstück - der Fachterminus lautet hier "im nichtöffentlichen Verkehrsraum" - erfolgen. Lässt man es dennoch im Bereich der StVo ordentlich chinakrachen und wird von den freundlichen Helfern in Grün bemerkt, sind die Folgen fatal: Fahren ohne Versicherungsschutz (Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte) und Fahren ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<img src="http://vg08.met.vgwort.de/na/10dcf69003cf437f9830047bd58f6e01" height="1" width="1" class="VGWortPixel" alt=""/>
<p>Nein, es geht nicht um den Jahreswechsel, aber trotzdem um gefährliche Chinakracher, die sogenannten &#8220;Pocket Bikes&#8221;. Gleich vorweg: Ich will <a href="http://www.randgruppentourismus.de/?p=125" target="_blank">Niemandem den Spaß</a> an diesen durchaus lustigen Gefährten nehmen, aber kürzlich lief im Radio ein Bericht, der die niedlichen Gefährte in einem nicht mehr ganz so glanzvollen Licht erscheinen lässt. Wer sich also dem Vergnügen hingibt ein Pocket Bike zu fahren, sollte sich jedoch der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn dies nicht im gesetzlichen Rahmen geschieht.<span id="more-69"></span></p>
<p>Das die Chinakracher nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, dürfte wohl bekannt sein. Der Betrieb kann also nur auf der Kartbahn oder eben auf dem Privatgrundstück &#8211; der Fachterminus lautet hier &#8220;im nichtöffentlichen Verkehrsraum&#8221; &#8211; erfolgen. Lässt man es dennoch im Bereich der StVo ordentlich chinakrachen und wird von den freundlichen Helfern in Grün bemerkt, sind die Folgen fatal: Fahren ohne Versicherungsschutz (Höchststrafe 1 Jahr Gefängnis, 6 Punkte) und Fahren ohne Zulassung (Ordnungswidrigkeit, 3 Punkte) &#8211; das flenst.<br />
 Und wehe dem, der keinen Motorradführerschein besitzt, und dessen Chinakracher über 60 Km/h fährt, was übrigens gerne durch einen kostenpflichtigen Test auf dem Prüfstand festgestellt wird: Auch das flenst und wird großzügig als &#8220;Fahren ohne Führerschein&#8221; ausgelegt. Selbiges gilt übrigens für jugendliche Klasse M Piloten, wenn die Geschwindigkeit des Minimopeds die 45 Km/h Grenze übersteigt.<br />
 Nicht weniger wissenswert ist, dass der Parkplatz des Aldi um die Ecke zwar Privatgelände, jedoch zum öffentlichen Verkehrsraum zählt, also obacht. Ein Gelände gilt nur als nichtöffentlich, wenn es durch einen Zaun umschlossen und die Zufahrt abgesperrt ist.</p>
<p>Wer also Probleme mit den Grünen vermeiden will, fährt nur in abgesperrten Bereichen, so sind Probleme mit dem Verkehrsrecht ausgeschlossen, bleibt jedoch leider noch ein anderer Rechtsbereich, der von den Chinakrachern tangiert wird: Das Versicherungsrecht. Im Falle eines Unfalles kommt die <a href="http://www.autogenau.de/kfz-versicherung.html">Versicherung</a> nämlich in der Regel nicht für Schäden auf, da die Privathaftpflicht dies nicht abdeckt. Und auch das kann teuer werden, besonders dann, wenn Dritte beteiligt sind.</p>
<p>Was Spaß macht ist, so wie das Leben selbst, nicht immer ungefährlich und Risiken sind wohl dazu da, um sie abzuwägen. Etwas, dass sich auch auf das Motorradfahren übertragen lässt und jeder Mensch sollte selbst entscheiden welche Risiken er eingeht, dazu ist jedoch wichtig, dass die Risiken und Folgen überhaupt bekannt sind.</p>
<p>Das Risiko bei den billigen Chinakrachern ist ganz klar die teilweise mangelhafte Verarbeitung. Und hier sei mir der Vergleich mit nicht zugelassenem Feuerwerk gestattet: Es ist zwar schön billig, aber man kann sich auch schnell die Finger verbrennen. Wer es also krachen lassen will, der möge wenigstens zu einem Qualitätsböller greifen.</p>
<p>Denn auch bei den <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Pocket_Bike" target="_blank">Pocket Bikes</a> gibt Markenhersteller (Polini, Blata, &#8230;) und eben den billigen Schrott aus China mit teilweise <a href="http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/bsg/verbraucherschutz/produktsicherheit/pocket_20bikes.html#headline4." target="_blank">erheblichen Mängeln</a> an wichtigen Teilen, wie Rahmen und Bremsen. Warum sollte ein Chinakracher besser sein, als ein <a href="http://cgi.ebay.de/Auktion-Redaktion-MOTORRADFAHRER-Ernst-gemeint_W0QQitemZ180037029124QQihZ008QQ" target="_blank">Baumarktroller</a>? Eine weitere Frage ist auch, warum die Pocket Bikes aus Fernost nur ein Zehntel von dem kosten, wie die Produkte von namenhaften Herstellern?</p>
<p>Ich erwähnte es schon: <a href="http://www.vis-technik.bayern.de/de/left/fachinformationen/produktgruppen/sport-freizeit/motorsport/pocketbike_minimotorrad.htm" target="_blank">Risiken</a> sind dazu da, um abgewogen zu werden. Wer also doch zur günstigen Alternative greift, sollte vor dem Fahren das Gerät überprüfen. Funktioniert die Bremse? Sind die Schweißnähte am Rahmen in Ordnung? Können die Gräten auch nicht in die Kette gelangen? Kann der blöd verlegte Krümmer nicht vielleicht doch den Benzinschlauch entzünden? Kann man das Ding überhaupt steuern? Wie sieht es aus mit scharfen Kanten?</p>
<p>Und was, wenn etwas nicht in Ordnung ist? Sollte es sich nicht um einen Gebraucht- oder Privatkauf handeln, ist ein Umtausch möglich &#8211; oder es werden alle Bedenken über Bord geworfen. Risikoabwägung. Hatten wir ja schon.</p>
<p>Problem ist nur, dass anscheinend gerade Minderjährige auf die Chinakracher abfahren, weil sie so günstig, nein billig sind. Ich möchte nicht ausschließen, dass es auch Minderjährige gibt, die mit den Gefährten verantwortungsbewusst umgehen, aber wer sich im Internet ein wenig durch die entsprechenden Foren gräbt wird feststellen, dass da doch teilweise recht wenig über Risiken und Folgen nachgedacht wird:</p>
<blockquote><p>&#8220;Ich habe schon fest geplant, daß ich sobald ich meinen Lederkombi habe mein bike schnappe und mitten durch unsere stadt heize! Die Bullen können ihr gefährt nämlich nicht so über nen zaun heben und weiter bügeln. Das wird n mega fun! Freu mich jetzt schon drauf.&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Ganz besonders dufte fand ich die Erzählung dieses bildungsfernen Mitbürgers:</p>
<blockquote><p>&#8220;Da bin ich vor ner Weile mal von so nem Hilfspolizisten (der allein unterwegs war) verfolgt worden. Dreh mich so um und wunder mich warum der Depp so dicht hinter mir herfährt &#8211; und auf einmal tut der sich so n blaues Licht (à la Alarm für Cobra11) auf s Dach.<br />
 Ab da hab ich Stoff gegeben-nur war dem sein Jeep halt schneller als ich mit meinen 50 km/h  &#8230;.<br />
 Hab angehalten, gewartet bis er ausgestiegen is&#8230;dann wieder Vollgas gegeben&#8230;.des hab ich 3x gemacht bis ich in der Nähe von nem Wohngebiet war&#8230;.da hab ich mich dann durch n paar Seitenstraßen und schmalen Wegen wo kein Auto durchpasst dünne gemacht&#8230;&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Es gab schon mehrere Todesfälle, weil auf der Straße gefahren wurde, oder weil die Technik versagt hat. Bedingt durch die geringe Höhe sind die Pocket Bikes leicht zu übersehen und bei einer Kollision mit einem Auto trifft es meistens den Kopf. Und wen es bei 70 Km/h vom Bock wirft, der wird selbst mit Schutzkleidung sicherlich nicht nur leichte Verletzungen davontragen. Das ist bei Pocket Bikes nicht anders als bei Motorrädern.</p>
<p>Wenn es nicht so zynisch und traurig wäre, könnten die Chinakracher auch als &#8220;darwinistische Selektionsmaschinen in Reinform&#8221; bezeichnet werden. Die Leute, die sich wirklich mit diesem Billigschrott auf befahrene Straßen trauen, sind entweder einfach nur dämlich, oder haben ein sehr tiefes Vertrauen in ihren Gott.</p>
<p>Ergo: Risiken abwägen und richtig entscheiden &#8211; lieber etwas mehr Geld investieren und auch auf nichtöffentlichem Gelände Schutzkleidung benutzen. Damit ist das Versicherungsproblem allerdings immer noch nicht gelöst.</p>
<p>PS: Ich wollte mit diesem Beitrag NICHT den Zeigefinger erheben, sondern nur auf die Risiken hinweisen. Muss jeder selber wissen was er riskiert und was nicht.</p>
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