Hier stünde normalerweise ein schönes Bild. ;-)

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Kommt die Winterreifen Pflicht für Motorräder?

Der Herr Ramsauer von der Union hat eine tolle Idee gehabt und möchte nun per Gesetz festschreiben, dass alle Kraftfahrzeuge, die sich im Winter im Straßenverkehr bewegen, Winterreifen haben müssen. In Bürokratie-Sprech schreibt sich das so: “Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).”

Ich finde den Ansatz ja gut, denn seien wir mal ehrlich: Viele PKW und LKW sind im Winter mit nicht geeigneter Bereifung unterwegs und verursachen deswegen Staus, z.B. LKW die sich auf der Autobahn quer stellen, oder noch schlimmer sogar Unfälle mit Blech- oder Personenschäden. Bei heftigem Winterwetter ohne Winterreifen zu fahren ist leichtsinnig und unvorsichtig.

Was bei PKW oder LKW durchaus Sinn macht, ist allerdings auf Motorradfahrer nicht anwendbar. Ich als Ganzjahresfahrer kann das sagen, denn ich war noch keinen Winter mit speziellen Winterreifen unterwegs und bin (noch) nicht hingefallen oder gar verunfallt. Auch wird das Gesetz sehr fraglich, wenn die Frage gestellt wird: Wer fährt im Winter Motorrad und wie und wann wird im Winter Motorrad gefahren?

Da gibt es einige mögliche Antworten:

Zum einen gibt es Freaks wie mich, die PKW Verweigerer, die Hardcore-Motorradfahrer, die bei jedem Wetter fahren. Diese Art von Winterfahrern ist in der Regel gut ausgerüstet: Entweder mit einem Gespann oder einem anderen für die Winterfahrerei geeigneten Motorrad, z.B. bei mir die KLX 250 (Enduro). Hinzukommt noch geeignete Kleidung und eine Winterausrüstung am Motorrad, also Stulpen, Griffheizung, Kniebleche/-decke und was man sonst noch so für die Schnee-Treiberei so braucht.

Dann gibt’s aber noch die Winterfahrer, die im Winter bei schönem und trockenem Wetter die Maschine aus der Garage holen und eine Runde drehen. Danach wird das Motorrad mit kaltem Wasser abgeschwaschen und wieder in die Garage gestellt.

Und es gibt noch eine dritte Gruppe von Winterfahrern, nämlich die Motorradfahrer, die im Winter nicht fahren. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass diese Gruppe 98% aller Motorradfahrer ausmacht, wenn es nicht sogar mehr sind. Ich kann das ganz einfach daran festmachen, indem ich im Winter die Motorräder zähle, die mir auf dem Weg zur Arbeit entgegen kommen. Innerhalb einer Arbeitswoche kann ich das mit einer Hand machen. Es wird ist ein seltenes Ereignis und man grüßt wie bekloppt!

Trotzdem soll das neue Gesetz auch für Motoräder gelten. Es wird kein Unterschied gemacht, denn ein “Kraftfahrzeug” ist eben ein “Kraftfahrzeug”. Das ein PKW aber anders als ein LKW fährt, ein Motorrad-Gespann wieder ganz anders und ein Solo-Motorrad einer noch verschiedeneren Fahrphysik unterliegt und alle unterschiedlichen Bedingungen unterliegen, das wird von dem auch sonst sehr schwammig formulierten Gesetzestext nicht berücksichtigt. Das “Laufflächenprofil”, die “Laufflächenmischung” oder der “Aufbau” muss also auf winterliche Wetterverhältnisse ausgelegt sein. Aha. Interessant auch, dass diese Kriterien mit ODER verknüpft sind. Ist ein Rennreifen von der “Laufflächenmischung” her nicht so weich, dass er auch im Winter gut funktionieren würde? Impliziert ein Stollenreifen nicht ein geeignetes “Laufflächenprofil” bzw. den geeigneten “Aufbau”? Fragen über Fragen, die das Gesetz nicht beantwortet. Schwammiger geht es wohl nicht. Zudem ist es gar nicht möglich für jedes Motorrad Winterreifen überhaupt zu bekommen, weil entsprechende Reifen gar nicht hergestellt werden, wohl auch mangels Nachfrage. Lediglich Heidenau hat ein breiter gefächertes Winterreifen Programm – zumindest relativ gesehen.

Was mich an solchen Gesetzen ärgert ist die Interpretierbarkeit, die wohl daraus resultiert, dass ein Ministerium nicht die Eier in der Hose hat ganz klare Auflagen zu machen. Ich sage doch zu einem 11-Jährigen auch nicht, “wenn du magst, dann räume doch heute mal dein Zimmer auf”, das funktioniert nicht. Klare Regeln sind gefragt und kein Wischiwaschi.

Auch wenn’s hart ist, aber ein klares Gesetz hätte so ausgesehen: “Alle Lastkraft- und Personenwagen sind in den Kalendermonaten November bis Februar verpflichtet mit Reifen zu fahren, die von den Reifenherstellern und vom TÜV als Winterreifen gekennzeichnet sind. Zweiräder sind von dieser Pflicht ausgenommen.”

Jetzt werden die Autofahrer natürlich wieder laut aufschreien. Dazu eine kleine Anekdote aus dem letzten Winter: Ich fuhr mit der KLX durch dichtes Schneetreiben, bei echt beschissenen Straßenverhältnissen, immer gerade so an der Grenze, wo die Stollenreifen noch gut funktionierten. Hinter mir war irgendein PKW, dem ich wohl nicht schnell genug fuhr, der aber aufgrund des rutschigen Untergrunds auch nicht überholen konnte. Also wurde dicht aufgefahren. Im Winter. Mit einem Motorrad einem Meter vor der Haube. Das alleine ist schon gewaltige Scheiße, aber wenn ich jetzt überlege, dass hinter mir jemand mit 20 Meter Abstand und Sommerreifen unterwegs ist, dann beunruhigt mich das noch mehr.

Wie gesagt: Ich habe mich im Winter noch nie gelegt, weder bei Schee, noch bei Schneematsch, selbst bei Glatteis nicht, auch wenn es bei letzterem manchmal etwas knapper war. Ich persönlich finde die Kälte übrigens viel unangenehmer als die Straßenverhältnisse, denn nur selten bin ich bis jetzt im Winter auf ungräumten Straßen gefahren. Eigentlich immer nur dann, wenn der Winterdienst und ich vom Schneefall überrascht wurden.

Die einfachste Lösung wäre übrigens: Wir verbieten den Winter per Gesetz. So macht man Nägel mit Köpfen. ;-)

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Eine übertriebene Polizeiaktion [Update]

Was muss ich da auf SPON lesen? Ein Polizist in Zivil bringt einen Motorradfahrer zu Fall (wobei ihm der Fuß zertrümmert wird), weil der ihn auf einer Linksabbiegerspur überholt hat, ja geht’s noch? Und dann heult der Täter im Prozess noch rum, “Noch einmal vor Gericht, das überstehe ich nicht. Ich habe mit mir selbst zu tun. Dann kommen die Tränen und die Gedanken: ‘Mach Schluss!’”. Stop making mimimi, wer Scheiße baut, muss dafür auch gerade stehen. (weiterlesen …)

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Kein TÜV, und nun?

Da meine Enfield aufgrund der Winterpause im Moment keinen TÜV mehr hat – ich habe den Termin verpasst – und ich diesen aber in Kürze erneuern will, stellte sich mir die Frage, was wohl geschehen würde, wenn mich die Polizei auf dem Weg zur ca. 5 Kilometer entfernten Werkstatt anhielte und feststellte, dass der TÜV an meinem Motorrad abgelaufen ist. Müsste ich etwa löhnen?

Ein Blick in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat mich da beruhigt:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

So wie ich es interpretiere darf ich also auch mit einem Fahrzeug zum TÜV – und nur dorthin – fahren, dessen Betriebserlaubnis bereits erloschen ist.

Das ist doch mal gut zu wissen.

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Gefährliche Chinakracher: Pocket Bikes und die Risikoabwägung

Nein, es geht nicht um den Jahreswechsel, aber trotzdem um gefährliche Chinakracher, die sogenannten “Pocket Bikes”. Gleich vorweg: Ich will Niemandem den Spaß an diesen durchaus lustigen Gefährten nehmen, aber kürzlich lief im Radio ein Bericht, der die niedlichen Gefährte in einem nicht mehr ganz so glanzvollen Licht erscheinen lässt. Wer sich also dem Vergnügen hingibt ein Pocket Bike zu fahren, sollte sich jedoch der möglichen Konsequenzen bewusst sein, wenn dies nicht im gesetzlichen Rahmen geschieht. (weiterlesen …)

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