Da meine Enfield aufgrund der Winterpause im Moment keinen TÜV mehr hat – ich habe den Termin verpasst – und ich diesen aber in Kürze erneuern will, stellte sich mir die Frage, was wohl geschehen würde, wenn mich die Polizei auf dem Weg zur ca. 5 Kilometer entfernten Werkstatt anhielte und feststellte, dass der TÜV an meinem Motorrad abgelaufen ist. Müsste ich etwa löhnen?
Ein Blick in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat mich da beruhigt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php
So wie ich es interpretiere darf ich also auch mit einem Fahrzeug zum TÜV – und nur dorthin – fahren, dessen Betriebserlaubnis bereits erloschen ist.
Das ist doch mal gut zu wissen.
Tags: betriebserlaubnis, Gegenwart, recht, tüv
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schreibt am 01 Mrz 2008 um 16:00
Hallöle,
Umwege solltest du dabei tatsächlic nicht machen. Stellst du den Bock nämlich dann im Straßenverkehr ab und man erwischt dich, dann musst du innerhalb von 10 Tagen zum TÜV und dann Nachweisen, dass du da warst. Nervig, also nichts riskieren.
gruß thomas